Unfälle: Bei Flip-Flops zahlt die Versicherung nicht!

Jetzt im Hochsommer lockt die Versuchung, nur noch mit Flip-Flops, Sandalen oder anderem luftigen Schuhwerk unterwegs zu sein. Doch gerade beim Autofahren birgt dies erhebliche Risiken. Und zwar nicht nur, was die Sicherheit betrifft – es drohen auch rechtliche Konsequenzen.

Bei sommerlichem Schuhwerk wie Flip-Flops oder Badeschlapfen besteht die Möglichkeit, dass sich die Schuhe am Pedal verheddern. „Außerdem bieten sie nicht sonderlich viel Grip am Pedal, was im schlimmsten Fall zum Abrutschen führen kann. In Situationen, in denen eine Vollbremsung notwendig ist, kann das entscheidend sein“, wie Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik, weiß.

Finger weg auch von High Heels 

Auch High Heels, Wanderschuhe oder gar barfuß fahren sind keine passende Optionen. Der ideale Schuh zum Autofahren besteht aus festem, bequemem Material, liegt gut am Fuß an und verfügt über eine flache, dünne und rutschfeste Sohle. Mit High Heels hat man allein schon wegen der Absätze Probleme, das jeweilige Pedal durchzudrücken. Wanderschuhe wiederum sind allein aufgrund ihrer Größe unpraktisch und sperrig. „Idealerweise hat man im Sommer ein Paar fahrtauglicher Ersatzschuhe im Auto, die man extra für die Fahrt anziehen kann. Die ausgezogenen Schuhe sollte man dann anschließend sicher im Auto verstauen, sodass sie während der Fahrt gar nicht erst für Probleme sorgen können“, rät Experte Frisch.

Nicht jede Versicherung zahlt

Das Fahren mit Flip-Flops & Co. ist in Österreich per se zwar nicht verboten, dennoch gilt grundsätzlich, dass das Fahrzeug ausschließlich in einem Zustand genutzt werden darf, in dem es auch sicher beherrscht werden kann. Daher sind bei falschem Schuhwerk rechtliche Konsequenzen möglich, wenn beispielsweise ein Verkehrsunfall dadurch zumindest mitverursacht wurde. Das heißt, wenn ein anderes Schuhwerk den Unfall hätte verhindern können. Laut den Juristen des Mobilitätsclubs kann es in diesem Fall auch zu versicherungsrechtlichen Konsequenzen kommen, denn unter Umständen zahlt die Versicherung dann den entstandenen Schaden nicht.

 


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